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(DE 2) 

Gesetze+Verordnungen

Essay von Hans-Jürgen Kiene

 

Inhalt (15 A4 S.) 

Das Grundgesetz als Grundlage (DE 2.1) -  Gibt es verfassungsfeindliche Religionen? (DE 2.2) - Terrorismus ist ein Verbrechen (DE 2.3) Gesetze und Verordnungen – die Gesetzesflut (DE 2.4) - Gesetze gegen den Streit (DE 2.5) - Betrug und Körperverletzung werden bestraft (DE 2.6) - Von den Steuergesetzen zur Schwarzarbeit (DE 2.7) - Steuerermäßigungen gegen die Schwarzarbeit (DE 2.8) Meisterzwang – oder nicht? (DE 2.9) - Baugewerbe und Handwerk sind schwierig (DE 2.10) -  Die Bau-Umsatzsteuer-Ausnahme (DE 2.11) - Weil hier doch alle Hinterzieher sind (DE 2.12) - Von der Straßenverkehrsordnung zur Moral (DE 2.13) - Von der Korruption zur "Griechischen Krankheit" (DE 2.14)

Gesetze und Verordnungen, ergänzt durch Gerichtsurteile, vermehren sich laufend. Kaum jemand blickt noch durch.
Gesetzesübertretungen, wie Schwarzarbeiten, sind oft üblich. Sie sind darum ein Hauptthema.
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Keine Rechtsberatung. Dazu befragen Sie bitte, insbesondere für den speziellen Fall, einen zugelassenen Anwalt oder eine andere dafür rechtlich zugelassene Beratung. Dabei können auch Erfolgshonorare vereinbart werden. Für spezielle Bereiche darf der dafür ausgebildete Fachmann, z. B. der Architekt oder Bauingenieur bei Bausachen, beratend tätig werden.

 

Das Grundgesetz als Grundlage (DE 2.1) 

Der Wunsch nach Aufhebung der Gewaltenteilung durch sozialistische oder islamistische Ideen ist bei uns nicht nur verfassungswidrig. Es wurde auch  bewiesen, dass damit Toleranz und Freiheit vernichtet werden. Der Artikel 1 schützt die Menschenwürde und bindet gleichzeitig die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an den Inhalt der Verfassung.

Das Deutsche Grundgesetz (GG), oder auch Verfassung genannt, ist so kurz und gut gefasst, dass es jeder Abgeordnete auswendig wissen müsste. Trotzdem wird von ihnen und selbst von Bundesministern immer wieder die Übertretung versucht. Fast berühmt wurde in diesem Zusammenhang der Satz des früheren Bundesinnenministers Hermann Höcherl als Entschuldigung zur Übertretung des Artikels 5 GG über die freie Meinungsäußerung bei der „SPIEGEL- Affäre“: „Ich kann doch nicht immer mit dem Grundgesetz unterm Arm rumlaufen…“.

Schon 1966 stellte das Bundesverfassungsgericht zur Durchsuchung der Spiegel-Redaktion fest, dass der Schutz vertraulicher Informationsquellen zu den Wesensmerkmalen einer freien Presse gehört. Im September 2005 wiederholte sich – genau wie damals - eine polizeiliche Durchsuchung bei der Zeitschrift Cicero.  „Durchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen sind verfassungswidrig, wenn sie allein dem Zweck dienen, die ‚undichte Stelle’, etwa in einer Behörde, zu finden, über die vertrauliche Informationen an die Presse gelangt sind.“ Dies Urteil vom 27. 2. 07 unterstreicht noch einmal das „Spiegel-Urteil“ (FTD 28. 2. 07, AP/dpa/KANN in HA).

Es scheint oft, als würden Abgeordnete, Politiker oder andere das Grundgesetz nicht lesen wollen, um es übertreten zu können. Hier hat jeder Bürger die Pflicht, wachsam zu sein.

So wurde von Landes- und Bundesregierungen in den letzten 5 Jahren vor 2006 fast regelmäßig gegen Artikel 115 verstoßen: Die Einnahmen von Krediten dürfen die Ausgaben … von Investitionen nicht überschreiten. Die Hintertür heißt dann: Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Gemäß Artikel 106 (3) 1.1 GG ist aber der Umfang der Ausgaben unter Berücksichtigung einer mehrjährigen Finanzplanung zu ermitteln. Eine Überbelastung des Steuerpflichtigen soll vermieden werden.

Immer wieder werden aus wahltaktischen Gründen – und damit zur Wählertäuschung - verfassungswidrige Forderungen gestellt, dies, obwohl nach § 108 a StGB allein schon der Versuch der Wählertäuschung strafbar ist (Anzeige bei der Polizei reicht), genauso wie eine Abgeordnetenbestechung (gem. § 108 e StGB). Nach Anzeige eine/r/s Abgeordneten müsste aber zunächst deren/dessen Abgeordneten-Immunität aufgehoben werden.

Und trotz Untergang des Sozialismus werden immer wieder mit dem Marx’schen Klassenkampf (Diktatur des Proletariats)verfassungswidrig Wählerstimmen gewonnen oder entsprechende Gesetze geplant oder verabschiedet: Den Reichen  oder Unternehmern nehmen wir etwas weg und geben es den Armen - nicht etwa von den Gewinnen über Steuern, sondern vom Vermögen direkt, sogar dann, wenn dies überhaupt nicht vorhanden ist: Wie bei der Idee der Substanzbesteuerung beispielsweise. Dort sollen Kosten (wie Mieten, Pachten etc.) besteuert werden. Kosten besteuern = Enteignung = auch hier wahrscheinlich verfassungswidrig.

In Artikel 14 GG heißt es dazu: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Trotzdem konnten und können Politiker immer wieder Wähler gewinnen, wenn sie auch eine (höhere) Vermögensbesteuerung oder Erbschaftssteuer fordern. Ein Vermögen von beispielsweise 1 Mio. € wäre dabei nach wenigen Jahren fast enteignet, obwohl es vielleicht als Altersversorgung gedacht war. Vergleichbar wäre dies mit der Geldentwendung von Pensions- oder Rentenansammlungen, weil ja nach Artikel 3 vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind (1).

Immer wieder kamen und kommen Politikern ähnliche verfassungswidrige Ideen: Wie Verluste dürfen nicht oder nur befristet gegen Gewinne verrechnet werden. - Und immer wieder soll ökonomisches Falschwissen von Marx verwirklicht werden: Die Teilung der Einkünfte in Kapital und Arbeit ohne gegenseitige Verrechnung von Verlusten gehört dazu. Das früher weltberühmte Hansa-Theater in Hamburg musste deshalb vor vielen Jahren schließen und rund 10 Beschäftigte entlassen. Jetzt wird dort ein Neuanfang versucht.

Anfang Dezember 2008 wurde dann das möglicherweise in Teilen verfassungswidrige Erbschaftssteuergesetz (7-10 % - Abschlägen) von Bund und Ländern verabschiedet. Obwohl die SPD-Forderung nach 15-jähriger Weiterbeschäftigung bei gleicher Lohnsumme zur Steuerbefreiung auf 7 bzw. 10 Jahre abgemildert wurde, verblieb eine Entwendung versteuerter  Gelder oder ein Zwang zu oft zum Konkurs führenden Beschäftigungsverhältnissen. Man stelle sich vor, ein Opel-Zulieferer sollte eine um 40 % reduzierte Abnahme 7 Jahre mit 100 % weiter produzieren. In wenigen Tagen wäre die Firma Konkurs und alle Arbeitsplätze wären weg. Damit werden die Firmen nur in das erbschaftssteuerfreue Österreich getrieben. Wieder ein neues mittelstands- und arbeitsplatzfeindliches Bürokratiemonster. Und alle Gesetzideen dieser Art sind zusätzlich unsozial, weil arbeitsplatzvernichtend.

Ein anderes Beispiel: Bei neuen Bearbeitungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) (s. a. www.haussanierungspraxis.de ) sollen die Eigentümer von Bausubstanz (z. B. Wohnungen u. Häuser) per Gesetz gezwungen werden, beispielsweise erneuerbare Energieträger, wie Solar oder Erdwärme, einzusetzen und bauliche Veränderungen zur Energieeinsparung vorzunehmen. Ein wahrscheinlich verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum. Viele Eigentümer oder Mieter (w. Umlage) können die Kosten möglicherweise nicht aufbringen. Versteigerungen ohne Nachfrage sind angesagt. Verfassungskonform wäre es möglicherweise noch, den Energieverbrauch pro Person zu beschränken. Man könnte sich ja auch dicker anziehen oder den Kamin beheizen.

Im erwähnten Artikel 3 GG steht aber nicht nur, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Weiter steht dort: (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Darin ist alles enthalten – denkt man. Die EU wünschte, weil einige EU-Länder keine so gute Verfassung haben, das Antidiskriminierungsgesetz. Die EU-Vorgabe reichte aber leider noch nicht, es wurde einiges hinzu gesetzt.  Vielleicht gibt es dazu Gründe, die viele Bürger nicht verstehen können, die aber, zumindest wegen der größeren Vorsicht bei Einstellungen, Arbeitsplätze und außerdem Geld für Prozesse kosten. Darüber freuen sich die Anwälte, und der später beschriebene Gesetzes-Turmbau zu Babel wächst weiter.

Artikel 103 (1) des Grundgesetzes sagt: Vor Gericht hat jedermann (also nicht nur der Anwalt) Anspruch auf rechtliches Gehör. Bis 5.000,- € Streitwert in erster Instanz und bei Arbeits- und Verwaltungsgerichten kann auch jeder ohne Anwalt sein Recht erstreiten – wenn er es denn hat.

 

Gibt es verfassungsfeindliche Religionen? (DE 2.2)

In Deutschland wurde die Unterdrückungskultur nach dem Untergang der nationalen und östlichen Sozialisten abgelegt und durch eine verfassungsgeschützte Freiheit ersetzt. Jeder Angriff auf diese Freiheit sollte deshalb bei der Polizei oder dem Verfassungsschutz direkt gemeldet werden.

Allerdings sollten wir auch nicht vergessen, dass in Deutschland und Russland die klassische, abendländische und auch christliche Kultur in der Dichtung, Komposition und Malerei - der Bildende Kunst - weiterhin gepflegt wurde und Grundlage des Zusammenwachsens und unserer westlichen Kultur unter Einbeziehung Russlands war und ist. Der christliche Glaube, geistige Freiheit und Bildung hängen enger zusammen, als es bislang oft geglaubt wurde. Dies wird besonders dadurch sichtbar, dass Christen, besonders in totalitäten, und hier besonders in kommunistischen, und in einigen islamischen Staaten, oft gnadenlos verfolgt werden. 

Weil sich das Christentum in den ersten Jahrhunderten nach Christi Geburt wegen seines Hauptinhalts der Nächstenliebe, der Freiheit und Gleichberechtigung von Mann und Frau sehr schnell ausbreitete, konnte der Islam über 700 Jahre später in dem zunächst gleichen Gebiet nur durch Christenverdrängung Fuß fassen. Die gelang auch um das südliche und westliche Mittelmeer herum. Kleinasien wurde muslimisch und die früher christliche Hagia Sophia wurde Moschee. Bis vor Wien standen die Türken, und der noch heute erforderliche Bundeswehreinsatz im Kosovo und in Afghanistan gehören ebenfalls auch dazu.

Möglicherweise begehrt diese andere Kultur in Europa nicht nur Einlass und Ausbreitung, sondern langfristig vielleicht auch Macht, möglicherweise einschließlich Abschaffung der Demokratie, der Verfassung und des Selbst-Denken-Könnens. Dies obliegt dann wieder, wie heute im Iran und früher bei uns im Mittelalter, hauptsächlich den Geistlichen. Thomas Frankenfeld berichtete dazu am 1. 3. 2010 (in HA) unter der Überschrift "Islamisten infiltrieren Labour" aus London:

Der Umwelt- und Landwirtschaftsminister Jim Fitzpatrick schlug Alarm: Das Islamistische Forum für Europa (IFE), das für den Dschhad, den bewaffneten Kampf im Namen des Islam, wie auch für die Einführung des islamischen Rechtssystems, der Scharia, in Großbritannien eintrete, ist eine Geheimpartei innerhalb von Labour geworden. Die Organisation strebe die Schaffung von Gottesstaaten in Europa an. Großbritanniens oberster Richter, Lord Phillips of Worth Matravers, hat sich nach Inhalt des Berichts so geäußert, dass es britischen Muslimen möglich sein müsse, nach der Scharia zu leben.

Thomas Frankenfeld beendete seinen Bericht aus London mit: "Inzwischen haben sich in mehreren Städten Großbritanniens, darunter auch in London, Scharia-Gerichte etabliert, die - mit Rückendeckung britischer Gerichte - Zivilrechtsfälle regeln. Dabei geht es auch um das Schlagen von Frauen.." - Eine neue, eine bessere Kultur? Zurück zum Mittelalter? Sollen für diese Kultur später vielleicht sogar auch hier die Christen, wie in vielen anderen Ländern, verfolgt und getötet werden?

Wie würde, auf Antrag oder Klage, das Bundesverfassungsgericht zu Gesetzesverstößen durch angebliche Glaubenszwänge urteilen? Im SPIEGEL-GESPRÄCH (Nr. 14/2010) äußerte sich der Bundesverfassungsricher Udo Di Fabio unter anderem zu diesen Fragen: "Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist ein starkes Grundrecht - aber sie rechtfertigt keine Gesetzesverstöße, sondern ist eingebettet in ein Rechtssystem, das von der Würde des freien und gleichberechtigten Menschen ausgeht, Männer wie Frauen...Wenn aber Kinder mit brutaler Gewalt gezüchtigt werden, kann das nie durch den Glauben gerechtfertigt sein, genauso wenig wie Zwangsheiraten. Die Glaubensfreiheit endet, wo in ihrem Namen die Verletzung der Menschenwürde beginnt. Auch wer zum heiligen Krieg aufruft oder wegen der Beleidigung des Propheten eine Fatwa verhängt, kann dafür nicht die Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen."

Die Behandlung und Lösung dieser Fragen werden wichtige Probleme der europäischen Zukunft sein. Als beispielsweise die türkische AKP rund 1500 Auslandstürken mit politischem Einfluss Anfang März 2010 nach Istambul einlud, sagte der stellvertrendende Vorsitzende der Alevitischen Gemeinde Ali Ertan Toprak hinterher: "Sie wollen, dass wir uns in Europa integrieren, aber nur mit dem Ziel, türkiche Interessen zu vertreten" (Dirk Kurbjuweit in DER SPIEGEL 13/2010). Die folgenden Abschnitte werden sich immer wieder mit diesem Themenkreis beschäftigen müssen.

 

"Terrorismus ist ein Verbrechen" (DE 2.3)

Da Terrorismus meistens mit Mord oder anderen Verbrechen verbunden ist, wird er nach unseren Gesetzen bestraft und ist auch nach der christlichen Religion unzulässig. Anders schien es bislang beispielsweise bei der islamischen Religion zu sein. Dazu zitiert der SPIEGEL-Bericht (Nr. 52/2009) aus den Predigten der Moslembrüder: "Gott ist unser Ziel, der Koran unsere Verfassung (also nicht unser Grundgesetz), der Prophet unser Führer. Kampf ist unser Weg und der Tod für Gott unser höchstes Verlangen."

Am 14. 4. 2010 hieß es dann von Spiegel-online, dass die Gruppe "Deutsche Taliban Mudschahedin" sich in einem Internet-Video zu tödlichen Terroranschlägen in Afghanistan bekannte. In dem Film waren 5 deutsch sprechende und ein unvermummter Kämpfer zu sehen.

Am gleichen Tage, dem 14. 4. 2010 wurde (dpa in HA) verbreitet, dass der oberste Rat der islamischen Religionsgelehrten von Saudi-Arabien zum 1. Mal eine offizialle "Fatwa" gegen die Finanzierung von Terrorgruppen erlassen hatte. In dem Rechtsgutachten heißt es: "Die finanzielle und moralische Unterstützung des Terrorismus ist ein Verbrechen."  

 

Gesetze und Verordnungen – die Gesetzesflut (DE 2.4)  

Grundgesetz (GG – Verfassung), Strafgesetzbuch (StGB) und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) werden schon von vielen Abgeordneten und Ministerial-Spitzenbeamten kaum in allen Auswirkungen überblickt, geschweige denn vom Bürger – der aber bei Missachtung hart bestraft werden kann.  

Hinzu kommen Handwerks- und andere -ordnungen und Verordnungen und immer wieder neue Gesetze ohne Ende. Selbst Fachleute blicken oft kaum noch durch und trotzdem soll sich der Bürger nach der Gesetzesflut richten.

Zwecks europäischer Gesetzesflut-Vereinheitlichung werden der größere Teil der Gesetze und Verordnungen durch die EU vorgegeben. Um auch hier – genau wie in Deutschland – an einer Gesetzes-Verringerung zu arbeiten, wurde der Dr. Edmund Stoiber, der vormalige Ministerpräsident des deutschen Musterlandes Bayern, mit der großen Aufgabe des Gesetzesflutabbaus durch die EU beauftragt, allerdings mit geringem Ergebnis. 

Wichtig sind Gesetze und Verordnungen als Grundlage unserer Demokratie und zur Schaffung gleicher und sicherer Lebensmöglichkeiten für alle Bürger trotzdem. Denn moralisches Handeln in sozialer Marktwirtschaft benötigt eine wehrhafte Demokratie, die auch die Einhaltung der Gesetze durchsetzten kann. Schon deshalb, damit sie gleichermaßen für arm und reich, für schwach und stark - aber auch für die Regierenden - gelten.

Weil den Parteien und Regierenden die Bürokratiekosten für Firmen wohl bekannt sind, arbeiten sie auch an deren Abbau. Im Dezember 2008 wurde deshalb, vielleicht als Weihnachtsgeschenk, gemeldet (1.. 12. 08 dpa in HA), dass schon 330 Vereinfachungen auf den Weg gebracht wordeen seien, die der Wirtschaft Einsparungen von etwa 7 Milliarden brächten. Bis 2011 sollten dann der Wirtschaft weitere Milliarden, der zuvor auf insgesamt 50 Mrd. geschätzten Kosten, eingespart werden. Lohnerhöhungen oder Wettbewerbsverbesserungen durch Bürokratieabbau. 

Das soll auch der Hauptunterschied zwischen einer Demokratie und einem totalitären Staat sein: Die Administration muss bei Nichteinhaltunmg der Gesetze, dank einer Gewaltenteilung, ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. Immer besteht aber dabei die Gefahr, eine objektive und gesetzestreue Staatsgewalt zu schwächen. 

Beispiele sehen wir in Brasilien, wo in vielen Stadt- und Landbezirken die organisierte Kriminalität regiert und Widerspruch durch Körper-Zerstückelung unterbindet. -  Bis nach Brasilien brauchen wir aber nicht zu sehen. Auch in der früheren DDR übernahm die organisierte Kriminalität, genau wie vorher schon in Westdeutschland, nach Auflösung der STASI gewisse Aufgaben. Ergänzt wird dies heute durch die teilweise wachsende Kriminalität einer oft wurzellos gemachten Jugend. Fehlende Ausbildung und fehlender Glaube sind Hauptgründe dafür.   

Gestzestreue wird dem Bürger durch eine unglaubliche Gestzesflut allerdings schwer gemacht. Zum Beweis und zur Dokumentation seiner undurchsichtigen Gesetze bringt beispielsweise das Bundesfinanzministerium das Amtliche Einkommenssteuer-Handbuch zu € 19,50 heraus. Die Einkommenssteuer soll ja bekanntlich jeder Handwerker, Fensterputzer, Arzt – eben jeder mit Einkommen – bezahlen. Sie wird darum, so denkt der normale Mensch zumindest,  in einem Handbuch so erklärt sein, dass sie für ihn verständlich dargestellt ist, schon deshalb, weil bei nicht korrekter Zahlung oft hohe Strafen und sogar Gefängnis drohen können. Vor allem aber deshalb, weil er seine Steuern ja auch erarbeiten muss. Er soll ja nicht stattdessen die ganze Arbeitszeit nachlesen, wie er die Steuern richtig bezahlt. Der Untertan wundert sich dann aber noch mehr, wenn das Handbuch nicht 100, nicht 500, nicht 1000,  – sondern rund 2000 Seiten dick ist. Weil Politiker  Vorbild sein sollen und wollen, weil sie selbst auch bei sich vielleicht  die Versuchung zur Geldeinsparung durch Schwarzarbeit verringern wollten, erdachten sie sich 2004  ein neues Gesetz gegen die Schwarzarbeit. Es ist das „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ – kurz: SchwarzArbG genannt. Hierauf wird später besonders eingegangen, weil ein großer Teil der Bevölkerung dabei oft in Gefahr ist, mit diesem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Das aktuelle Bundesrecht – auch das SchwarzArbG - wird vom Bundesjustizministerium, zusammen mit der Juris GmbH, kostenlos im Internet bereitgestellt unter www.gesetze-im-internet.de

Landesgesetze finden sich z. T. ebenfalls im Internet: Z. B. Niedersachsen Landesgesetze, und Verordnungen  www.niedersachsen.de .

Die Rechtsprechung kann man seit Ende 2009, zusammen mit den Gesetzen, z. T. online einesehen. Schleswig-Holstein fing damit an. Der Inhalt kann aber z. T. auch für die anderen Bundesländer gelten: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de

Nachfolgend soll der Versuch einer kleinen Einführung in das Gesetzesdickicht erfolgen. Eines Dickichts, dass selbst bei uns oft gesetzeswidrig sein kann, weil zuletzt nur noch wenige durchblicken. 

So bemängelte beispielsweise der oberste Finanzrichter am BFH, Wolfgang Spindler, dass die Steuerverwaltung mit den Finanzministern Mechanismen entwickelt hätten, um die Anwendung von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu unterlaufen (wirtschaft.t-online.de 5. 12. 08). Er nannte dazu rund ein halbes Dutzens "Nichtanwendungserlasse" pro Jahr, die aus seiner Sicht verfassungsrechtlich nur äußerst eingeschränkt zulässig seien. Es sei jedenfalls nicht zulässig, die Urteile nur deshalb nicht anzuwenden, um den Fiskus vor Einnahmeausfällen zu bewahren.

Spindler weiter: "Der steuerpflichtige Bürger wird mit einem Recht konfontiert, das ihn in Teilbereichen häufig überfordert." Zur Zweckentfremdung des Steuersystems sagte er dann: "Es muss für alles herhalten - ob Denkmalschutz, Arbeitsmarkt, Wohnungsbau oder Verkehrspolitik."

Anm.: Die häufig ergänzenden Gerichtsurteile können freie Anwälte z. T. zusätzlich  über Datenbanken einsehen. Die Höhe von Schmerzensgeldern wird meistens aus der ADAC-Tabelle  ermittelt. Beides kostet (auch den Anwälten) Geld. 

 

Gesetze gegen den Streit (DE 2.5)

Kurt Tucholsky meinte schon: „Wenn der Deutsche hinfällt, steht er nicht auf, sondern sieht sich um, wer schadensersatzpflichtig ist.“ Wohlgemerkt – es heißt der und nicht die Deutsche – hieße es die Deutsche, hätte die Frauenbeauftragte etwas zu tun – aber vielleicht stimmen ja solche Verallgemeinerungen überhaupt nicht und es ist vielleicht  ganz anders.

Möglicherweise werden in Deutschland aber auch nur deshalb so viele Gesetze gemacht, um Streit  zu vermeiden. Die Gerichte werden mit Nachbarschaftstreitigkeiten überflutet. Die anderen sind oft die Bösen und selbst wähnt man sich klug, wenn man Gesetzte so übertritt, dass es eigene Vorteile bringt.  

Vielleicht hatte der erwähnte Deutsche ja auch früher einmal den „Advokaten Manfred Krug“ im Werbespot des Fernsehens mit der Versicherungskarte wedeln sehen. Die Versicherung bezahlte da alles.

Bestimmte Versicherungen bezahlen tatsächlich oft oder meistens die Prozesskosten. Die übrigen Kosten allerdings nicht. Und die haben schon viele, und gerade Bauherren, in die Insolvenz getrieben. Statt eines vermeintlichen Rechts oder eines neuen Hauses wurden sie dann neue ALG II-Empfänger.

Der US-Schriftsteller Herrmann Wouk meinte über den Hang zur Streiterei: Nichts macht den Menschen so unverträglich wie dessen Bewusstsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.

Ein Hauptproblem ist aber, dass kaum einer weiß, wie sein Prozess ausgeht. Als Beispiel dafür traf ein Redaktionsmitglied auf dem Postamt den Amtgerichtsrat bei einer Einzahlung.  „Hallo, wie geht´s“, rief er ihm zu. – „Ja“, meint der, „ich zahle gerade Schmerzensgeld ein, weil einer sagt, mein Hund hätte ihn gebissen.“ – „Aber Sie haben doch überhaupt keinen Hund!“ meinte daraufhin das Redaktionsmitglied. Worauf der Amtsgerichtsrat erwiderte: „Man weiß aber nie, wie der Richter entscheidet.“

Er meinte damit sicher, dass man nie weiß, wie ein Prozess ausgeht und ob die Nachteile nicht gegenüber eventuellen Vorteilen ohne Prozess überwiegen würden.

Nachfolgend nun (ohne Rechtsberatung – Anwälte und Rechtsberatungen helfen weiter. Angaben ohne Gewähr): Einige Hinweise auf wichtige Gesetze, die zum großen Teil Grundlage unserer Zivilisation und des friedlichen Zusammenlebens sind:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt einen Teil unseres Zusammenlebens. Deshalb sollte es möglichst jeder in seinem Bücherschrank haben oder sich aus dem Internet ausdrucken. Wesentliche Neuerungen brachte die frühere Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin, zusammen mit dem Parlament, hinein. Die Gerichte sollten durch eine dem Prozess voraus gehende Güteverhandlung, mit dem Ziel einer Einigung, entlastet werden. Überall können Schiedsrichter (Amt befragen) zwecks außergerichtlicher Einigung gewählt werden. Und außerdem besteht noch die Möglichkeit beider Parteien, einen Mediator zu wählen, der vor allem versucht, eine Lösung zu finden, die beiden Parteien Kosten spart und sie zufrieden stellt. In der Praxis wurde dann trotzdem nicht weniger geklagt.

Das BGB regelt beispielsweise die Vertragsrechte beim Dienst- und Werkvertrag. Der Handwerker, der die Heizung im Hause des Auftraggebers im Stundenlohn repariert, erbringt eine Dienstleistung. Baut der Handwerker dagegen gegen einen Festpreis von 10.000 € eine neue Heizung ein, so ist dies sicher ein Werkvertrag. Beim „ehrbaren“ Kaufmann gilt auch heute noch der „Handschlag“, d. h. auch ein mündlicher Vertrag gilt. Das BGB regelt nun beispielsweise genau die Verjährung von Mängelansprüchen und die Fälligkeit der Vergütung. Diese Vergütung ist bei Abnahme zu entrichten, also sofort und nicht 4 Wochen oder noch viel später. Bei Mängeln können höchsten 3 % der Kosten einer Mängelbeseitigung einbehalten werde. Die übliche Reihenfolge lautet dann: Mahnung, evtl. Mahnbescheid per Zustellung über das Amtsgericht, Klage (bis 5.000 € Streitwert vor dem Amtsgericht. Dazu ist noch kein Anwalt notwendig, darüber in 1. Instanz vor dem Landgericht ist eine Anwaltsvertretung vorgeschrieben).

Ein großer Teil der jährlichen  Insolvenzen gehen auf verspätete oder gar keine Zahlungen zurück. Auch  der Staat zahlt häufig nicht sofort, sondern oft erst sehr spät, während die Zahlungen zu den Sozialkassen stattdessen bei Lohnzahlung seit 2006 am Monatsende sofort fällig werden. Eine erhebliche Zusatzbelastung für Arbeitgeber und Zusatzanreiz zur Schwarzarbeit.

„Ein bisschen mehr Ehrlichkeit, Anständigkeit und Redlichkeit im täglichen Umgang können uns wirklich nicht schaden.“ (sagte der frühere Bundespräsident Horst Köhler (Weihnachten 2005) 

Für Arbeitsrechtsstreitigkeiten ist das Arbeitsgericht, für Finanzgerichtsstreitigkeiten das Finanzgericht, für Streitigkeiten mit Behörden und öffentlich rechtlichen Institutionen das Verwaltungsgericht, für den Sozialbereich das Sozialgericht zuständig – alles normalerweise ohne Anwaltszwang. Und für Verfassungssachen gibt es Landesverfassungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht. Es gibt aber noch mehr Gerichte (wie beispielsweise den Seegerichtshof in Hamburg).

Im Bauwesen tritt als Vertragsgrundlage häufig die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) an die Stelle des BGB. Sie geht mehr auf die Bauprobleme ein. Dabei interessiert den Kunden vor allem die Gewährleistung. Sie beträgt dort 4 Jahre und bei Bauten gemäß BGB 5 Jahre. 

 

Betrug und Körperverletzung werden bestraft (DE 2.6)

Einige Hinweise auf §§ des Strafgesetzbuches (StGB) (Dies ist keine Rechtsberatung – Anwälte und Rechtsberatungen helfen weiter. Angaben ohne Gewähr. ) Bei Straftaten reicht eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle    schriftlich oder zu Protokoll oder bei der Staatsanwaltschaft oder über Internet bei: www.polizei-(Bundesland einsetzen).de

Zu beachten ist die Antragsfrist auf Strafverfolgung. Sie beträgt nur 3 Monate z. B. für den Verletzten als Antragssteller. Trotzdem sollte auch bei Überschreitung bis zu einem halben Jahr der Antrag auf Bestrafung gestellt werden. Evtl. wird es noch verfolgt. 

Viele Paragraphen finden wir inhaltlich bei den 10 Geboten, aber auch bei der tibetanischen Medizin wieder. Darum wird nachfolgend zum Teil auch auf die 10 Gebote verwiesen.

Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar (§ 23) – Notwehr und parlamentarische Äußerungen sind es dagegen nicht (§32 u. §36). Weiter sind strafbar: Falsche uneidliche Aussage (§153), Falscheid (§§ 154-156+163), falsche Verdächtigung (§164), Beleidigung (§185, Üble Nachrede (§186) und Verleumdung (§187) (Gebot: Du sollst nicht falsch Zeugnis reden bzw. kein falsches Zeugnis geben). Bei den §§ 211, 212 und 213 zu Mord und Totschlag weiß jeder die Strafbarkeit. Körperverletzung ebenfalls (§§ 223, 223a, 224) (Gebot: Du sollst nicht töten). Trotzdem glauben immer wieder Menschen, dass dies wegen angeblich höherer Ziele für sie nicht gelte (siehe auch: Vom Positivismus zum Sozialismus oder Faschismus). Die Verschleppung (§234a) ist als Delikt bekannt. Die Bedrohung (§ 241) und Nötigung (§ 240) sind aber oft üblich. Über Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Hehlerei und Begünstigung lesen wir täglich in der Zeitung. (Gebot: Du sollst nicht begehren, deines nächsten Hab und Gut – dies gilt ebenfalls für Betrug und Untreue.)

Viele Pressemeldungen beschäftigten sich mit Betrug (§ 263) und Untreue (§264). Immer wieder lasen wir Meldungen, die von einer Anklage oder Anzeige wegen Verstoßes gegen Strafgesetze berichteten. Da hatten bei Autoherstellern, Ärzten, Apothekern, Politikern, Schiedsrichtern und so fort viele die Hand aufgehalten. Die Strafen sind hoch, und nur wenige machen sich vorher bewusst, wie leicht sie korrupt werden können.

Der § 263 (1) sagt über den Betrug: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.  

Wer jemanden gegen Honorar unabhängig berät, gleichgültig ob freischaffend (wie Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte) gewerblich oder angestellt, darf nicht gleichzeitig von empfohlenen Firmen oder Personen dafür heimlich Geld nehmen. Viele Menschen sind heute – wegen der oft geringen Ehrlichkeit – misstrauisch. Gerade aus dem östlichen und arabischen Ausland kommen Berichte über „Vermittlungsprovisionen“. Eine ausgewiesene Provision ist im Handel, bei Banken, Versicherungen und beim Immobilienmakler üblich, rechtens und notwendig, weil die Vermittlung – gerade beim Makler – oft mit hohen Kosten verbunden ist (§§ 662ff BGB). Öffentliche Forschungen dürfen nicht gegen Bezahlung oder Aufträge interessierter Personen und Firmen oder eigenen Ehrgeiz manipuliert werden. Hier bot das Jahr 2005 Anschauungsunterricht: Bei der Stammzellenforschung wurde der bedeutende Fall Hwang aus Korea bekannt – aber auch in Deutschland fehlten, jedoch auf anderem Gebiet, vom Steuerzahler bezahlte Forscher nicht beim Betrug. Möglicherweise werden bei der Stammzellenforschung die Ergebnismöglichkeiten völlig überschätzt. In Deutschland beschäftigen sich mit der Stammzellenforschung immerhin 12 genehmigte Projekte (HA 28. 12. 05), die zum Teil öffentlich gefördert werden. Sollten dabei verwertbare Ergebnisse entstehen, so gehen diese aus vielen Gründen möglicherweise an ausländische Firmen.

Gerade von Amtsträgern verlangt das StGB besondere Rechtstreue. Darum droht ihnen nach vielen §§ Strafe: So nach den § § 331 und 332 für Vorteilsannahme und Bestechlichkeit, § 333 Vorteilsgewährung und § 334 Bestechung und selbst dann, wenn die Amtsträger nichts machen, bestraft § 335 das Unterlassen einer Diensthandlung. Und außerdem gibt es noch das Beamtenrecht und die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde.

Der Erhalt der Umwelt ist wichtig. §§  324 – 330 nennen hier: Verunreinigung eines Gewässers, Luftverunreinigung und Lärm, umweltgefährdende Abfallbeseitigung, unerlaubtes Betreiben von Anlagen, unerlaubter Umgang mit Kernbrennstoffen, Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete und schwere Umweltgefährdung.

Polizei 110,  Notruf 112, Anzeigen

Die Notfallversorgung in Deutschland ist ausgezeichnet. Die durchschnittliche Lebenserwartung wäre andernfalls geringer. 

Unter http://www.polizei.de/  ist die Polizei aller Bundesländer zu finden, wenn man einfach auf das Wappen des gewünschten Bundeslandes drückt.

Alle Polizeidienststellen nehmen kostenlos Anzeigen auf .         

 

Von den Steuergesetzen zur Schwarzarbeit (DE 2.7)

Auf die Steuerhöhe nimmt oder nahm der Politiker aus wahltaktischen Gründen öfter Rücksicht als auf die Einschränkung einer Freiheit, die dem Bürger viel Geld spart und den Staatskassen nimmt: Der Schwarzarbeit.

Die Frage: „Lohnt sich Arbeit noch“ beantworteten immer mehr mit der Antwort: „Es muss richtig heißen, lohnt sich die reguläre Arbeit noch?“ Wenn sie sich dann nicht mehr lohnte, vor allem dann, wenn sie weniger als das ALG-II einbrachte, dann lohnte sich nur noch die Schwarzarbeit. Und richtig interessant wurde die Arbeit dann zusammen mit ALG-II. Das versprach „Wohlstand durch Schwarzarbeit.“ Ein Wort, das keiner Erklärung bedarf, weil es jeder kennt und viele zwecks Haushaltssanierung einsetzten und, trotz jetzt hoher Strafen, noch weiter einsetzen.

Anfang 2007 wurden die Steuern der arbeitenden Bevölkerung noch einmal um rund 25 Milliarden € erhöht: Die Mehrwertsteuer um 3 %, die Versicherungssteuer auch, die Pendlerpauschale und der Sparerfreibetrag gesenkt, das Arbeitszimmer durfte nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden, die Sozialbeiträge wurden von 19,5 auf 19,9 % und die Beitragsbemessungsgrenzen im Osten erhöht – von der vorher von RotGrün gesenkten Reichensteuer sollte man nicht reden – sie brachte sowieso fast nichts, weil Schumacher und Co ja schon in der Schweiz leben.

Weil die Arbeit mal wieder teurer wurde, wäre die Schwarzarbeit eine fast schon notwendige Gegenwehr gegen die hohe Steuer- und Abgabenlast von 51 %. 340 Milliarden Euro macht die Schwarzarbeit 2011 nach Ansicht des Wirtschaftsexperten Friedrich Schneider von der Uni-Linz aus. Der Schaden durch Steuer- und Abgabenausfälle soll dann 68 Milliarden betragen. 9 bis 11 Millionen Nebenerwerbsschwarzarbeiter sollen in Deutschland tätig sein (dpa in HA 20. 5. 2011).  Aber leider sind auch die Strafen für Schwarzarbeit höher geworden – zumindest für diejenigen Deutschen, die die hohen Arbeitssteuern vermindern wollen. Auf Baustellen werden häufig die Papiere der Beschäftigten durch den Zoll oder die Polizei überprüft.

EU-Ausländer werden dagegen in ihrem Heimatland bestraft, wenn sie überhaupt bestraft werden. Unser sehr schweres Delikt wird in vielen Ländern, vor allem des Ostens, ganz anders gesehen. In der Türkei sollen sogar fast  50 % Schwarzarbeit üblich sein.

Als Hamburg versuchte, Polen auszuweisen, die immer wieder schwarz arbeiteten, ging dies deshalb nicht, weil innerhalb der EU Bürger aus EU-Ländern nicht ausgewiesen werden dürfen. Sie zahlen dann einfach nicht: Weder Strafen noch Steuern.

Stattdessen werden die deutschen Schwarzarbeits-Auftraggeber und –Auftragnehmer  umso mehr zur Kasse gebeten: Für 2005 wurden Geldstrafen von 21,2 Mio. € verhängt, fast 140 % mehr als im Vorjahr. Ebenso verdoppelten sich die Freiheitsstrafen auf zusammen 995 Jahre. Hinzu kamen 60.000 Bußgeldverfahren mit zusammen 67 Mio. €  Bußgeld (dpa in HA + bre in Bild).

Das Gesetz heißt: Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung kurz SchwarzArbG.

Im Abschnitt 1 des Gesetzes erkennt man sofort, dass alle zur Kasse gebeten werden können, die den vielen gesetzlichen Bestimmungen nicht nachkommen. Hierzu zählt auch die richtige Eintragung in die Handwerksrolle nach § 1 der Handwerksordnung. Wer beispielsweise Arbeiten für ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung an einen dafür nicht zugelassenen Handwerker vergibt, macht sich bereits der Schwarzarbeit schuldig. Ausnahmen sind weiterhin: Arbeiten von Angehörigen und Lebenspartnern, Gefälligkeit, Nachbarschaftshilfe und Selbsthilfe.

Für die Politik ist es nicht leicht, sich dem europäischen Ausland anzupassen, ohne entweder die früheren Meister oder andererseits Deutsche, die sich selbständig machen wollen, zu diskriminieren.

 

Steuermäßigungen gegen die Schwarzarbeit (DE 2.8)

Zur Eindämmung der Schwarzarbeit und gleichzeitigen Förderung der regulären Arbeit gibt es Steuerermäßigungen:

  1. für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt 10 % der Aufwendungen, aber höchstens 560 € jährlich.
  2. für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt, fürdie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet wurden, 12 %, jedoch höchstens 2400 jährlich.
  3. für haushaltsnahe Dienstleistungen (wie Reinigung der Wohnung, Gartenpflege, Zubereitung von Mahlzeiten 20 %, jedoch höchstens 600 €.
  4. Für Pflege- und Betreuungsleistungen pflegebedürftiger Personen auch 20 % und zusätzlich 600 € jährlich zu 3.
  5. Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Reparatur, Malen, Reparatur und Austausch, Modernisierung des Bades oder der Einbauküche) 20 % und höchstens 600 €.

Wichtig: Die Steuerermäßigung ist abhängig von der Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf ein Konto des Erbringers der Leistungen mit Beleg des Kreditinstituts. Bei Rechnungen über € 100 müssen die Rechnungen mindestens eine Re. Nr., die Steuer Nr. und die Konto Nr. mit Bank zur Überweisung ausweisen.

 

Meisterzwang – oder nicht? (DE 2.9)

Alle Jahre wieder suchen Schulen und Schüler Praktikantenplätze in Firmen. Dies wird allerdings immer schwieriger, da der Meisterzwang – auch in Anlehnung an andere europäische Länder – für viele Berufe im Jahre 2004 abgeschafft wurde. Weil eine Ausbildungsbefähigung aber meistens an eine gute Ausbildung beim Meister geknüpft ist, nehmen Lehrstellen- und Praktikantenplätze ab. Viele Betriebe müssen ihre Fachhandwerker entlassen, weil es ungelernte ausländische Unternehmer billiger machen können. Die von den Gewerkschaften mühselig ausgehandelten Tarife werden unterlaufen und die über Jahrhunderte gewachsene Kultur durch die Zünfte, eine Grundlage Deutschlands zur weltweit anerkannten Kulturnation, wurde und wird dadurch  - zumindest teilweise – verkleinert.

Wegen der guten Lehrlingsausbildung in Deutschland, können mit großer Sicherheit auch sehr gute „Gesell/in/en gleichwertige Arbeit wie Meister leisten. Bei ihnen fand sich aber immer eine Möglichkeit, sie einzubinden. Insgesamt aber bürgte und bürgt der Meisterbetrieb wegen der umfassenden Ausbildung und Leistung seiner Leitung für Qualität – und zwar gleichgültig, ob der Meister nach Anlage A der Handwerksordnung vorgeschrieben ist oder nach Anlage B1 nicht mehr.

Mit Stand vom 24. 6. 2005 umfasst  Anlage B1 der Handwerksordnung 53 Handwerke, die ohne Qualitätsnachweis betrieben werden können. Hier sind aus dem Baugewerbe zu nennen: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger sowie Estrichleger.

Anlage B2 der Handwerksordnung nennt 57 handwerksähnliche Gewerbe, die ohne Qualifikation selbständig betrieben werden können. Hier sind aus dem Baugewerbe zu nennen: Eisenflechter, Bodenleger, Asphaltierer (ohne Straßenbau), Fuger (im Hochbau), Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale).

Anlage A der Handwerksordnung umfasst 41 Vollhandwerke, denen im Normalfall ein Meister vorstehen muss. Möglich ist auch ein Ingenieur, der eine volle Lehre mit gutem Abschluss in dem betreffenden Handwerk haben muss. Diese Vollhandwerke wurden vor allem aus Sicherheitsgründen, wie z. B. beim Kraftfahrzeugtechniker, beibehalten.

 

Baugewerbe und Handwerk sind schwierig (DE 2.10) 

Das Baugewerbe ist das vielleicht wichtigste Handwerk. Weil gerade dort der Handwerker oftmals kein Geld erhielt, wurde ab 1. 1. 2009 die Bauhandwerkersicherung (§648a BGB) allgemein zum Forderungssicherungsgesetz erweitert:

1. Das Forderungssicherungsgesetz

Einiges und wichtiges aus dem Gesetz: Nach Abnahme kann der Auftragnehmer zumindest eine Sicherheit für noch nicht gezahlte Vergütung (Garantiesumme) verlangen, wenn der Auftragnehmer noch Mängelbeseitigung fordert. Gegenansprüche auf Mängelbeseitigung stehen dem Sicherheitsanspruch nicht entgegen (§648a BGB).

Bei Kündigung des Auftraggebers stehen dem Auftragnehmer 5 % auf den noch nicht erbrachten Vergütungsanteil der Werksleistung zu (§ 649 BGB).

Das neue Bauforderungssicherungsgesetzt führt eine Beweislastumkehr für die zweckwidrige Verwendung von Baugeld ein. 

Die VOB (Verdingungsordnung für das Baugewerbe, z. B. 4 Jahre Gewährleistung statt 5 BGB) kann ausdrücklich vereinbart werden (BGH v. 24. 7. 08, Az. VII ZR 55/07).

Der Auftragnehmer kann (§632a Abs. 1 BGB) Abschlagszahlungen für die Vorausleistungen in der Höhe verlangen, in der der Auftraggeber einen Wertzuwachs erhielt (§ 632a BGB).

Die Stellung des Subunternehmers gegenüber dem Generalunternehmer (GU) wird durch eine Durchgriffsfälligkeit gestärkt (§ 641 Abs. 2 BGB).

Ein Auftraggeber darf nur das Doppelte evtl. zu erwartender Mängelbeseitigungskosten zurückhalten (§ 641 Abs. 3 BGB).

2. Der Meisterzwang:

Nachfolgend werden beispielhaft Vollhandwerke aus dem Baugewerbe aufgelistet (für die der Meister aus Sicherheitsgründen Pflicht ist – sonst ist es auch Schwarzarbeit): Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Brunnenbauer, Stuckateure, Maler und Lackierer, Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Metallbauer, Kälteanlagenbauer, Klempner, Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Tischler, Glaser.

Alle Listen sind auch bei den Handwerkskammern abrufbar, z, B. unter www.hwk-luebeck.de.  

3. Der Mindestlohn:

Weil gerade im Baugewerbe Ost-EU-Länder mit ihren Löhnen leicht unterbieten können, wurde im Baugewerbe zuerst die Mindestlohn-Regelung eingeführt. Dies besagt aber nicht, dass wenige Tage nach erscheinen des Gesetzes schon jede Auslandsfirma wusste, wie man das Gesetz umgehen konnte. Statt 8 wurden dann 12 Stunden gearbeitet und außerdem wurden Verpflegung und Unterkunft in Containern hoch berechnet. Übrig blieb dann für den Arbeiter noch ein Lohn von 3 €, statt des vielfach höheren Lohnes der deutschen Bauleute. Deshalb werden auch Baustellen mit Ausländeranteil häufig überprüft. Ausdländerfeindlichkeit ist dies nicht.

Es gilt der Mindestlohn des Baustellenortes: In Deutschland West 12,85 €/Std. (in Berlin 12,70 €) und für Ungelernte 10,70 €/Std. In Deutschland Ost gilt: 9,80 €/Std. und für Ungelernte 9,00 €/Std. 

   

Die Bau-Umsatzsteuer-Ausnahme (DE 2.11)

Eine Hauptsteuer ist, wie alle wissen, die Umsatzsteuer. Das Baugewerbe wurde deshalb bei der Schwarzarbeit und dem Meisterzwang besonders hervorgehoben, weil sich die Regierenden mit diesem Gewerbe besonders oft beschäftigen, weil es besonders lukrativ erscheint hier schwarz zu arbeiten, oder weil dem Staat häufig die Mehrwertsteuer durch Insolvenzen oder ausländische Firmen verloren ging.  

Im Jahre 2004 überlegten die Regierenden wieder einmal, wie sie Steuerschlupflöcher schließen und –einnahmen erhöhen können. Weil beim Bauen viel umgesetzt und wenig verdient wird, bot sich der  Bau vom Grunderwerb bis zur Fertigstellung an. Und weil weiter die Polen, Russen, Ukrainer usw. viel billiger als die Deutschen Bauhandwerker sind, und weil diese Billigkräfte ohne Steuerabgaben zum Teil auch auf Steuerkosten derjenigen  Bauarbeiter arbeiteten, denen sie – besonders bei großen Staatsbauten die Arbeit wegnahmen, wollte der dadurch ärmere Staat wenigstens die Umsatz- oder Mehrwertsteuer im Lande behalten. Der § 13 UStG erhielt ein b, zur Erweiterung der Steuerschuld des Leistungsempfängers auf alle Umsätze, die unter das Grunderwerbssteuergesetz fallen -  und auf bestimmte Bauleistungen.

Die Steuerschuld oder –haftung verbleibt auch bei Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren und bei Grundstücksverkäufen (evtl. bebaut) beim Ersteher oder auch Leistungsempfänger genannt.

Bei allen Bauleistungen wird die Frage „wer bezahlt die Umsatz- oder MWSt.“ für die Beteiligten schwierig. Hier wurde wieder fleißig am „Turmbau zu Babel“ gearbeitet: Erdarbeiten (Aushub und Hinterfüllung), auch Kunst am Bau, gehören zu den Bauleistungen. Alle Baumaterial- oder Betonlieferungen und z. B. die Bodenab- und -anfuhr für die Baustraße gehören nicht dazu. Weiter gehören seltsamerweise nicht dazu: Der Gerüstbau, die notwendigen Material- und Bürocontainer (womit sicher auch die Umkleide-, Frühstücks- und Mittagsräume der Mitarbeiter gemeint sind – und vielleicht auch die Übernachtungscontainer für die vielen ausländische Bauarbeiter) sowie die mobilen Toilettenhäuser. Die Baureinigung gehört nicht dazu und seltsamerweise auch nicht die Arbeitnehmerüberlassung – wohl der ausländischen Bauarbeiter, damit doch der deutsche Bauarbeiter seine Entlassung mitfinanzieren kann.

Sodann gehören zu den gleich MWSt. pflichtigen Umsätzen Reparatur- und Wartungsarbeiten, wenn das (Netto-)Entgelt nicht mehr als 500 € beträgt.

Im Normalfalle stellt der SUB-(Unter-)Bauunternehmer bei echten Bauleistungen eine Rechnung ohne MWSt an den Generalunternehmer (GU) aus. Er sendet diesem dazu eine „Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1, Satz 1 des Einkommenssteuergesetztes (EStG)“, die er bei seinem zuständigen Finanzamt erhält. Der Generalunternehmer (GU) wird dadurch zum Gesamtsteuerschuldner der Umsatzsteuer.

Weil der eventuelle Unter-Bauunternehmer nun kein Hellseher ist und nicht genau weiß, ob sein Auftraggeber ein Generalunternehmer ist – und dies dann wieder seinem Finanzamt nachweisen muss – sendet er nun seinerseits dem eventuellen GU ein Schreiben, dass in etwa wie nachfolgend (auf der nächsten Seite zwecks Verwendung) aussieht:

 

 

Vom Auftraggeber oder Unternehmer

an den Generalunternehmer:

 

Übertragung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger im Sinne des § 13b Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 UStG.

Oben genanntes Gesetz fordert, dass bei Erbringung von Bauleistungen an einen Unternehmer, der selber Bauleistungen erbringt, die Steuerschuldnerschaft auf diesen übergeht. Dies bitten wir Sie zur ordnungsgemäßen Rechnungserteilung durch ankreuzen zu bescheinigen:

(    )   Ja, wir erbringen Bauleistungen im Sinne des § 13b Abs. 1, Satz 1, Nr. 4 UStG und erfüllen die genannten Voraussetzungen. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihrer gültigen Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG bei.

(    )   Nein, wir erbringen keine Bauleistungen im Sinne des § 13b Abs. 1, Satz1, Nr. 4 UStG, bzw. die im Vorjahr erbrachten Leistungen betrugen nicht mehr als 10 % der Summe unserer steuerpflichtigen Umsätze.

 

Datum und Unterschrift.

 

Zu beachten: Ein Bauentwurf, Berechnungen dazu, das Vermessen, überhaupt alle Planungs-, Berechnungs-,  Ausschreibungs- und Bauüberwachungsarbeiten vom Architekten und/oder Ingenieurbüro werden wieder normal mit MWSt an den GU oder Bauherr/i/n berechnet.

Doch damit wieder nicht genug: Bei Rechnungen über 100 € müssen (wie immer) Name, Anschrift, Steuernummer und fortlaufende Rechnungsnummer des Ausstellers enthalten, sonst darf ihm die Vorsteuer wieder gestrichen werden.

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Bei all diesen Gängelungen geht es um die Vermehrung der Staatseinnahmen und die Möglichkeit der besseren Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Gerade darum sind die Strafen hoch - und selbst eine Gelddeponie in Liechtenstein ist nicht die richtige Möglichkeit, um durch Steuerhinterziehung reicher zu werden. "Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch an das Licht der Sonnen."

Schon am 5. März 1933 schrieb Klaus Mann für das politische Kabarett "Die Pfeffermühle" in München das Couplet:

 

"Weil hier doch alle Hinterzieher sind" (DE 2.12)   

Anfang 2008 waren vor allem die Liechtensteiner Steuerflüchtlinge Pressethema. Bekannte Manager waren darunter und viele Ärzte. Ein Bankmitarbeiter hatte eine Liste gegen viel Geld der deutschen Finanzverwaltung verkauft. Steuerhinterziehung oder Hinterziehung überhaupt, wie beispielsweise heute auch von Mieten etlicher ALG-II-Empfänger an die Vermieter, sind ein uraltes Thema.  

Dazu schrieb Klaus Mann schon am 5. März 1933 für das politische Kabarett "Die Pfeffermühle" in München das Couplet "Weil hier doch alle Hinterzieher sind." Eine Woche später musste er mit seiner Schwester ins Exil, um sein Leben - nicht das Geld - zu retten.

Hella Keiser-Hayne schrieb darüber in ihrem Buch "Erika Mann und ihr politisches Kabarett 'Die Pfeffermühle' 1933-1937", erschienen 1995 im Rowohlt-Verlag, Reinbek.

Einige Zeilen können einen Blick in die damalige - und heutige - Welt vermitteln:                       

 - Man ist mit uns nicht mehr galant.

 - Die Steuern nehmen überhand.

 - Es ist schon bald nicht mehr erträglich.

 

Das Land, in dem man Milch und Honig, schlürfte,

- wir suchen's alle, doch wir finden's kaum.

 - Drum gaukeln wir uns vor im Traum,

- als ob es so was wirklich geben dürfte.

 

Ach, wenn ich es im Wachen wiederfände.

- Da ist es hübsch und angenehm zu sein!

- Der Flüchtling findet hilfsbereite Hände.

- Er kauft sich ein. Kann sowas sein?

- Jawohl: In Liechten- meinem Liechtenstein....

(und später hieß es u. a.:)

In Unschuld sprießen, wachsen, blühen

- dort Unternehmen ohne Zahl.

Und der Profit ist kolossal.

- Das geht ganz ohne Schweiß und Mühen...

 

Von der Straßenverkehrsordnung zur Moral (DE 2.13)

Genau wie bei der Schwarzarbeit werden auch im Straßenverkehr die Gesetze häufig überschritten. Statt 80 werden dann mindesten 100 km/h gefahren, und der Radfahrer meint häufig beim blauen Fußgäger/Radfahrer Schild, er sei der stärkere und schnellere Fahrer und beim Nur-Fußgängerschild oft auch.

Dabei stehen im § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Grundregeln: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen erforderlich, behindert oder belästigt wird.

Allgemein gesehen wäre es fast eine Modernisierung des "kategorischen Imperativs", auf den im nächsten Abschnitt Glaube und Bildung im Kapitel "Von der Gewaltenteilung zur Moral, zum Glauben" näher eingegangen werden soll erläutert. 

Eine Übertragung auf das allgemeine Zusammenleben würde wie folgt lauten:

Die Teilnahme am Zusammenleben erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Diese Mindestausstattung an Verhaltens- und Einstellungsnormen steht, wie beispielsweise auch bei der Straßenverkehrsordnung, unter ausdrücklichem staatlichen Schutz und wird von der Bevölkerungsmehrheit als verbindlich angesehen. Es ist die Mindestausstattung unserer Sitten (lat. moralis), unserer Moral, unseres ethischen Verhaltens (siehe auch www.ethisches-verhalten.de ).

Immer wieder ist jeder, und nicht nur bei der Geschwindigkeitsbegrenzung, gefordert, sich zwischen Gesetz und Moral und unmoralischem Verhalten zu entscheiden. Das Letztere führt immer wieder ins Verderben - den Einzelnen oder auch die gesamte Gemeinschaft: Das Dritte Reich, der Islamismus, jeder Betrug, die Wirtschaftskrise und die "Griechische Krankheit" sind nur weinige Beispiele.

 

Von der Korruption zur "Griechischen Krankheit" (DE 2.14)

In Griechenland betrugen die Schulden in % des BIP am 11. 4. 2010, als in Brüssel ein 30 Mrd. Rettungspaket der EU geschnürt wurde 12,7 %. Das ist unglaublich viel mehr als die EU- und € Vorgabe von 3,0 % (12. 4. 10 in HA). Dies erhöhte sich dann 2010 auf insgesamt 110 Mrd. €. Am 21. 7. 2011 wurde in Brüssel dann bereits ein neues Rettungspaket mit 109 Mrd. € für Griechenland geschnürt.

Rolf Hoppe berichtete zu den Ursachen (in DER SPIEGEL 14/2010), "wie kleine Korruptionen des Alltags einen ganzen Staatenverbund ins Wanken bringen können." Da heißt es beispielsweise zu den kleinen, schmutzigen Geheimnissen der Griechen: "Frisierte Zahlen, um in die Europäische Währungsunion zu gelangen - Kredite von Goldmann Sachs und anderen Investmentbanken, die nicht als Kredite, sondern als Einnahmen deklariert wurden."

Zu dem Einblick in das korrumpierte griechische Leben werden Beispiele erzählt: Wie z. B. nach dem EU-Beitritt viele Griechen die Rosenzucht als Geldquelle entdeckten. Aber nur wegen der Treibhäuser, für die dann 20 bis 30 % überhöhte Rechnungen für höhere Subventionen aus Brüssel sorgen sollten. - Oder von den kretischen Phantomschafen für den Feta-Käse wird erzählt: Drei, vier Bauern trieben ihre Schafherden für den Subventions-Zuschuss-Zähler der EU zusammen. Der zählte die vermehrte Herde dann bei dem einen Bauern. Dann wurden sie alle zusammen zu dem anderen Bauern gertrieben - und dort erneut für die Subvention gezählt.

Die Töchter der besuchten Familie bestanden ihre Führerscheinprüfung erst, als sie 2 Briefumschläge mit Geld mitnahmen, einen für den Fahrlehrer und einen für den Prüfer. Aber gerade die Jugend will dagegen kämpfen, auch für Arbeit. "Überall sitzen Frührentner, die mit 52 Pension beziehen und nebenher ein Geschäft aufziehen." Soweit der Bericht über "Die Vermehrung der Schafe."

Langsam merken es viele Griechen, aber auch viele andere Europäer: Alle zusammen müssen wir den "Karren aus dem Dreck ziehen". - Und wieder andere sehen gerade durch die Wirtschaftskrise große Gefahren durch eine Überflutung von Menschen aus Afrika oder Asien mit meistens islamischer Religion und Billigwaren aus diesen Ländern. "Europa rückt nach rechts" hieß es nach dem Wahl-Rechtsruck am 11. 4. 2010 in Bulgarien. Aber gerade dort wurde damit auch gegen die Korruption gewählt. 

Auch in Deutschland sind wir vor der "Griechischen Krankheit" nicht gefeit. So schrieb die Welt am Sonntag unter anderem: "Beamte werden für Bestechlichkeit hart bestraft (an Anzeige denken), doch wenn es um sie selbst geht, sind deutsche Politiker großzügig", und außerdem hieß es in dem Bericht: "143 Länder haben die UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung ratifiziert. Deutschlande hat den Vertrag zwar 2003 unterschrieben. Raifiziert ist er hierzulande bis heute nicht" (Katja Wilke am 28. 3. 10 in WamS). Dazu wurden auf einer Weltkarte nur 13 Länder gezeigt, die nicht unterschrieben hatten - und nur 14 Länder, die darüber hinaus nicht ratifiziert hatten. Dazu hieß es dann: "Abstimmungen in Arbeitsgruppen oder Fraktionssitzungen erfasst das geltende Recht nicht, ebenso wenig wie Vorteile, die Dritten gewährt werden, oder regelmäßige Zuwendungen, die (sogenannte) Landschaftspflege."

Es ist fast gleichgültig, welcher Politiker zu welcher Frage sein Statement abgibt. Grundsätzlich werden Forderungen aufgestellt, deren Finanzierungen falsch oder überhaupt nicht genannt werden. Der Wähler wird langsam verärgert. Er geht oft nicht mehr oder nur ungern zu Wahl. Die Demokratie wird geschädigt.

In vielen Ländern sind oft ohne Korruption kaum noch Aufträge zu bekommen. So sagte das Ranking 2006 laut Korruptionswahrnehmungsindex (von Transparency international) aus: (Neuseeland (1), Dänemark (2), Singapur (3), Schweden (4), Schweiz (5), Finnland (6), Niederlande (7), Australien (8), Kanada (9), Island (19), Norwegen (11), Hongkong (12), Luxemburg (13), Deutschland (14), Irland (15), Österreich (16), Japan (17), Großbritannien (18), USA (19),... Frankreich (24), Spanien (32), Polen (49), Türkei (61), Italien (63), Griechenland (71), China (79), Indien (84). Und ganz am Schluss dann Russland (146), Irak, Sudan (176), Afghanistan (179), Somalia (180).

2010 waren nach Transparency international in mehr als 20 Ländern wieder bedeutend mehr Schmiergelder geflossen. Anlässlich des Welt-Anti-Korruptionstages am 9. 12. 10 wurden in Berlin neue Daten mit Bestechungszahlungen der Befragten genannt: Dänemark 0 %, Norwegen, Großbritannien 1 %, Deutschland, Schweiz, Niederlande, Finnland 2 %, Luxenburg 16 %, Griechenland 18 %, Ungarn 24 %, Rumänien 28 %, Litauen 34 %, in mehr als 20 Ländern ist bedeutend mehr Schmiergeld geflossen. Mehr als die Hälfte der Befragten hatte in den letzten 12 Monaten Schmiergeld bezahlt in Afghanistan, Kambodscha, Kamerun, Irak, Nigeria und den palästinensischen Gebieten (lt. HA 10. 12. 10). Wer senden möchte: www.amnesty.de/spenden .

In den nach Griechenland genannten Ländern wird dies, außer in Russland, noch durch Christenverfolgung ergänzt. Denn der christliche Glaube verlangt im Ursprung nach der Gleichberechtigung der Frau und nach ethischem Verhalten (siehe auch www.ethisches-verhalten.de ). Dies gilt auch, oder besonders, für die Ökonomie. Zusammen mit der Ökologie und dem Sozialen ergibt sich die Nachhaltigkeit. Der christliche Glaube und die Formung zum moralischen und damit meistens auch gebildeten Menschen hängen eng zusammen.  

(Ki) 

Zum nächsten Abschnitt: Glaube + Bildung.

 

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